Fachschule für Maschinentechnik (Technikerschule)

     

Warum Technikerschule Schramberg - die Meinung ehemaliger Absolventen

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung befähigt die Staatlich geprüfte Technikerin  und den Staatlich geprüfte Techniker  technische und betriebswirtschaftliche Problemstellungen, insbesondere auch aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, selbständig zu erfassen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und konzeptionell weiterzuentwickeln. Sie können die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen planerisch bearbeiten und unter wechselnden Situationen eigenverantwortlich lösen. Somit erstrecken sich die Aufgabenfelder der Staatlich geprüften Technikerinnen und Techniker bis in Arbeitsbereiche der Ingenieure.

Ihre Tätigkeiten führen die Staatlich geprüfte Technikerin und der Staatlich geprüfte Techniker sowohl als abhängig Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst als auch als selbständige allein verantwortliche Unternehmerinnen und Unternehmer oder als Freiberufler aus. Wesentlich für Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker ist die Fähigkeit zur Teamarbeit sowie Mitarbeiter anzuleiten, zu führen, zu motivieren und zu beurteilen. Sie sind in der Lage, mit ihren fremdsprachlichen Kenntnissen Aufgaben mit internationalen Kontakten wahrzunehmen.

Die Fachschule für Technik ist AZAV-Zertifikatsbereich. Dies bedeutet, dass an unserer Schule Schüler mit einer Förderung gemäß AZAV unterrichtet werden dürfen.

Dauer

  • zwei Jahre Vollzeitunterricht, Grundstufe und Fachstufe
  • ein Jahr Vollzeitunterricht, Fachstufe mit entsprechender Zugangsvoraussetzung (z.B. Abschluss 3BKM)
  • vier Jahre Teilzeitunterricht, Grundstufe und Fachstufe
  • zwei Jahre Teilzeitunterricht, Fachstufe mit entsprechender Zugangsvoraussetzung (z.B. Abschluss 3BKM)

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule für Maschinentechnik (Technikerschule)

  1. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
  2. Berufsschulabschluss oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  3. Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, sowie anschließende Berufstätigkeit
    a) von mindestens eineinhalb Jahren bei einer Regelausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren
    b) von mindestens zwei Jahren bei einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und bei technischen Assistenten /Assistentinnen
    c) von mindestens drei Jahren bei einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren
    d) von mindestens einem Jahr bei Personen mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife
    oder eine einschlägige für die Ausbildung in der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren, auf die der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule oder eines einschlägigen Berufskollegs angerechnet werden kann

    und bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

In der Teilzeitform kann die erforderliche Berufstätigkeit  (Abs. 1. - 3.)  bis zur Hälfte währende des Schulbesuchs abgeleistet werden.
 
Auf die Ausbildungsdauer kann im Umfang bis zu einem Jahr angerechnet werden

  1. die Ausbildung der Fachschule auf die Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung
  2. die Hochschulreife oder Fachhochschulreife (mit Voraussetzungen s.o.)

Unterrichtsangebot

Pflichtbereich (Zahl der Wochenstunden Grundstufe / Fachstufe)

  • Betriebliche Kommunikation  (3h / 2h)
  • Berufsbezogenes Englisch  (3h / 3h)
  • Betriebswirtschaftslehre  (3h / 3h)
  • Technische Mathematik  (4h / - )
  • Informationstechnik  (2h / - )
  • Technische Physik  (6h / - )
  • Qualitätsmanagement  (2h / - )
  • Technische Kommunikation  (3h / - )
  • Fertigungstechnik (4h / 4h)
  • Konstruktion  (3h / 6h)
  • Automatisierungstechnik  (2h / 3h)
  • Produktionsmanagement  (2h / 3h)
  • Technikerarbeit  (- / 6h)

Wahlpflichtbereich (6h)

  • Konstruktion (6h) 
  • oder Technische Betriebswirtschaft  (6h)

Kernfächer der Grundstufe sind Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Technische Mathematik, Fertigungstechnik und Produktionsmanagement.

Probezeit

Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Für das Bestehen der Probezeit gelten die gleichen Bedingungen wie für die Versetzung in die Fachstufe.

Prüfung

Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Fertigungstechnik, Konstruktion und Produktionsmanagement. 

Abschluss

  • Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker
  • Wer in die Fachstufe versetzt wird erhält einen mittleren Bildungsabschluss.
  • Mit dem Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker  wird gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangt.

Kosten

  • Die Semestergebühren entfallen ab sofort (ab Schuljahr 2020/21)!
  • Kosten für Lehr- und Unterrichtsmittel (Bücher, Kopien ...) betragen ca. 1000 € während der gesamten Ausbildung.

TÜF - Technikerübungsfirma

Was ist eine Übungsfirma ?

Die Übungsfirma der Technikerschule ist eine auf Dauer angelegte und nachhaltige Methode, durch die die Technikerschüler/innen lernen, selbständig und eigenverantwortlich unter den strukturellen Bedingungen eines realen Unternehmens zu arbeiten.

Im Rahmen der Übungsfirma werden marktfähige Produkte und Dienstleitungen hergestellt und angeboten. Die Lernenden machen sich mit allen Bereichen eines Unternehmens bekannt, wie z.B. Marketing, Disposition, Produktion, Vertrieb und Personalwesen.

Die Übungsfirma stellt eine „Learning by Doing“ Methode dar. Sie fördert unter anderem fachliche Qualifikationen und Kompetenzen, Kreativität, Eigenverantwortlichkeit, Teamgeist und soziale Kompetenz der Schüler.

Wozu eine Übungsfirma ?

Der Lehrplan der Fachschule für Technik fordert in allen Fächern:  "Die Verbindung zu anderen Fächern ist in allen Inhalten zu beachten. Drch ganzheitlichen, fächerverbindenden Unterricht werden Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz gefördert und den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Selbständigkeit abverlangt. Dies bedingt auch den Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsformen wie z.B. Projektunterricht und Fallstudien, sowie im gerätebezogenen Unterricht die Arbeit mit geeigneter Software."

Diese Ziele sind mit einer Übungsfirma besonders gut zu erreichen.

Weitere mögliche Qualifikationen

  • REFA-Ausbildung: wird als begleitender Zusatzunterricht angeboten (mit Zusatzkosten).
  • AEVO-Ausbildung: Die Vorbereitung und Durchführung der Ausbildereigungsprüfung wird als begleitender Zusatzunterricht angeboten (mit Zusatzkosten).
  • Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt: wird als Zusatzunterricht angeboten (mit Zusatzkosten).

Die erworbene Fachhochschulreife berechtigt zum Besuch einer Fachhochschule (egal welcher Fachrichtung).

Verkürzung der Studiendauer bei anschließendem Studium an der Hochschule Furtwangen

Durch eine Vereinbarung zwischen den Beruflichen Schulen Schramberg und der Hochschule Furtwangen ist eine Verkürzung eines anschließendem Studiums möglich.

Die Anrechnung der Ausbildungsinhalte  der Fortbildung „Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)“ auf die akademischen Lehrinhalte des an der Fakultät Mechanical and Medical Engineering (MME) der Hochschule Furtwangen gelehrten Studiengangs Bachelor of Science „Maschinenbau und Mechatronik“ ermöglicht eine Verkürzung der Studiendauer von sieben auf fünf Semester gemäß den folgenden Vereinbarungen.

Ansprechpartner

  • Sekretariat (Tel.07422 / 51090)
  • Uwe Frank Walter  (Tel. 07422 / 5109 - 3109)

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular mit Anlagen (siehe Bemerkung im Anmeldeformular unten) für das folgende Schuljahr.

Flyer

Der Flyer enthält Informationen zur Technikerausbildung.

Technikerverordnung

Die Technikerverordnung des Landes Baden-Württemberg enthält alle formalen Vorgaben zur Technikerausbildung.