Berufsschule "Friseurin/Friseur"

     

Kurzbeschreibung

Das Ziel der Ausbildung zur/zum Friseurin/Friseur ist Tätigkeiten in der Körper- und Schönheitspflege durchzuführen.

Friseurinnen und Friseure

  • beraten über typverändernde, ausgleichende oder unterstützende Maßnahmen
  • führen Farb- und Formveränderungen durch
  • können verschiedene Haarschneidetechniken
  • gestalten Frisuren
  • beherrschen pflegende und dekorative Kosmetikbehandlungen, sowie Maniküre
  • wählen fachgerecht Präparate aus und wenden diese an

Dauer

  • 3 Jahre Teilzeitunterricht, duale Ausbildung (Verzahnung von schulischer und betrieblicher Ausbildung)

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen.

Wenn Sie die Ausbildung als Friseur/in wählen, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Hauptschulabschluss oder mittlerer Bildungsabschluss
  • Gute Deutschkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Vorstellungskraft
  • Durchhaltevermögen, gesunde Beine, gesunder Rücken, keine Hautprobleme
  • Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit, Taktgefühl, Verschwiegenheit, Freundlichkeit
  • Kreativität, Pünktlichkeit, Hygienebewusstsein

Unterrichtsangebot

Die Ausbildung zur/zum Friseurin/Friseur dauert 3 Jahre und wird im „Dualen System“ ausgebildet, d.h. die Kenntnisse werden im Betrieb und in der Schule vermittelt.

Der Unterricht in der Berufsschule umfasst folgende Fächer mit der Stundenanzahl in der Woche:

  • BT  (Berufstheorie)  (5h)
  • WK  (Wirtschaftskunde)  (1h)
  • D  (Deutsch)  (1h)
  • GK (Gemeinschaftskunde)  (1h)
  • BTW  (Berufstheorie Werkstatt)  (2h)
  • CA  (Computeranwendungen)  (1h)
  • WPF  (Wahlpflichtfach)  (2h)
  • REL  (Religion)  (1h)

Bei uns sind die Schüler/innen einen ganzen Tag in der Woche für den theoretischen und allgemeinbildenden Unterricht und alle 2-3 Wochen einen zweiten Tag für den BTW und CA Unterricht. Dieser Unterricht wird in einem Kalenderplan geregelt und den Schüler/innen zu Anfang des 1. Schuljahrs zur Verfügung gestellt.

Prüfung

  • In der Mitte der Ausbildung, nach 18 Monaten Teil I der Gesellenprüfung (GP I) mit Überprüfung praktischer und theoretischer Kenntnisse.
  • Abschlussprüfung der Berufsschule mit Überprüfung der theoretischen Kenntnisse in den Fächern Berufstheorie, Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde.
  • Am Ende der Ausbildung, nach 36 Monaten Teil II der Gesellenprüfung (GP II) mit Überprüfung praktischer Kenntnisse.

Abschluss

Die Noten aus den verschiedenen Prüfungen werden zusammengefasst und ergeben den Gesellenbrief. (GP I 25%, GP II 75%, Übernahme verschiedener Noten der Berufsschulabschlussprüfung Berufstheorie, Wirtschaftskunde)

Kosten

  • Schulgeld wird nicht erhoben.
  • Es herrscht Lernmittelfreiheit (außer Taschenrechner).
  • Fahrtkosten für Bus und Bahn müssen als sogenannter "Eigenanteil" teilweise selbst übernommen werden.

Ansprechpartner

  • Sekretariat (Tel.07422 / 51090)
  • Michael Heinzmann (Tel. 07422 / 5109 - 5300)

Anmeldung

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus.