Berufsschule "Schreiner/Tischler, Holzmechaniker"
Kurzbeschreibung
An unserer Schule werden im Bereich Holztechnik Auszubildende in den Berufsfeldern Schreiner/Tischler und Holzmechaniker unterrichtet.
Die Auszubildenden besuchen im ersten Lehrjahr dabei jede Woche einen Tag und zusätzlich 14-tägig einen weiteren Tag die Berufsschule. Ab dem zweiten Lehrjahr sind die Auszubildenden 14-tägig drei Tage an der Berufsschule.
Diese kombinierte Ausbildung in Schule und Betrieb bezeichnet man als "duales System".
Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule (und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Innung) erwerben die Absolventen/innen den Gesellenbrief / Facharbeiterbrief in ihrem Ausbildungsberuf.
Dauer
- 3 Jahre Teilzeitunterricht (duales System)
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist
- ein erfolgreicher Abschluss einer allgemeinbildenden Schule
- der Nachweis eines einschlägigen Ausbildungsvertrages nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.
Unterrichtsangebot
- Berufsfachliche Kompetenz (7-8h)
- Projektkompetenz (integrativ)
- Deutsch (1h)
- Gemeinschaftskunde (1h)
- Wirtschaftskompetenz (1h)
- Wahlpflichtbereich CAD, CNC (1h)
1. Lehrjahr
- LF1 Einfache Produkte aus Holz herstellen
- LF2 Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
- LF3 Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
- LF4 Kleinmöbel herstellen
2. Lehrjahr
- LF5 Einzelmöbel herstellen
- LF6 Systemmöbel herstellen
- LF7 Einbaumöbel herstellen und montieren
- LF8 Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren
3. Lehrjahr
- LF9 Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren
- LF10 Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren
- LF11 Erzeugnisse warten und instand halten (Holzmechaniker differenziert gemäß der Fachrichtung)
- LF12 Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen
Prüfung
Abschlussprüfung der Berufsschule mit Überprüfung der theoretischen Kenntnisse in den Fächern Berufstheorie, Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde.
Abschluss
Mit dem Bestehen der schulischen Prüfung wird ein Abschlusszeugnis der Berufsschule erworben.
Je nach Vorbildung kann an der Berufsschule ein mittlerer Bildungsabschluss erworben werden.
Kosten
- Schulgeld wird nicht erhoben.
- Es herrscht Lernmittelfreiheit (außer Taschenrechner).
- Fahrtkosten für Bus und Bahn müssen als sogenannter "Eigenanteil" teilweise selbst übernommen werden.
Anschlussmöglichkeiten
- Tätigkeit als Facharbeiter
- Weiterbildung zum Meister oder zum staatlich geprüften Techniker
- Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife, wenn in der Berufsausbildung der mittlere Bildungsabschluss erworben wurde.
Zusatzqualifikation
- CAD/CNC Fachkraft mit landeseinheitlicher Prüfung
Ansprechpartner
- Sekretariat (Tel.07422 / 51090)
- Werner Kaupp (Tel. 07422 / 5109 - 3606)
Anmeldung
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus.